Berlin, 17. Dezember 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Roadmap für ein praxisfreundlicheres Bio-Recht. Die Agenda („Organic Rulebook fit for the future – towards a more competitive sector“) ergänzt den am 16. Dezember vorgestellten Kommissionsvorschlag für Änderungen in der EU-Öko-Verordnung um verbesserte Auslegungen und im Sekundärrecht, die den Sektor erheblich entlasten würden.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, kommentiert:
„Die Kommission leistet ganze Arbeit, um den Bio-Sektor ,fit for future‘ zu machen. Ihre Begründung: ,Bio ist Schlüsselfaktor der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Resilienz, strategische Autonomie und den territorialen Zusammenhalt der EU.‘ Die Roadmap zeigt, welche Aufgaben bis wann erledigt werden sollen und sieht eine Erfolgskontrolle nach 18 Monaten vor. Sie greift die Probleme auf, die den Sektor ausbremsen – von Tierhaltung, wie der Gestaltung der Weide, bis hin zum Umgang mit Kontaminationsfällen bei Importen. Diese Themen hat der gestrige Gesetzesvorschlag zu Recht nicht aufgegriffen: Weil sie durch Veränderungen im nachgelagerten Recht oder bessere Auslegungen geheilt werden können.
Bei der Tierhaltung will die Kommission bestehende Auslegungen auf Verhältnismäßigkeit und Konsistenz prüfen. Dafür sollen das FAQ „Organic Rules“ und andere Auslegungsdokumente überprüft und gegebenenfalls rechtliche Änderungen vorgenommen werden.
Positiv ist, dass die Kommission die harmonisierte Umsetzung beim Auftreten von Kontaminationen anstrebt und für einheitlichere Meldungen von Verdachtsfällen sorgen will. Formfehler auf Kontrollbescheinigungen sollen künftig korrigierbar sein, damit Bio-Importe nicht zurückgeschickt oder gar vernichtet werden müssen.
Auf der Agenda sind Verlängerungen der Ausnahmen für konventionelles Eiweißfutter und Saatgut bei mangelnder Verfügbarkeit; zwei Kommissionsberichte sollen dafür im nächsten Jahr die Grundlage liefern.
Dringlich ist, dass die EU-Kommission ihre Liste ergänzt: So sind Lücken bei der Zulassung von unkritischen Naturstoffen zum Erhalt der Pflanzengesundheit zu schließen. Viele Naturstoffe – etwa der Extrakt des Bitterstrauchs (Quassia) – hatten Zulassungen und verloren diese nur durch die rein formale Neu-Zuordnung in einen anderen Rechtsbereich.
Sehr wichtig ist mehr Flexibilität bei den Regelungen für Auslaufüberdachungen. Ohne eine veränderte Auslegungspraxis droht vielen Höfen kostenträchtiger Umbau – ohne Vorteile für das Tierwohl.
Wir appellieren an das Europäische Parlament und an den Rat, den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren zu beschließen und die Roadmap konstruktiv zu begleiten. So bleibt Europas florierender Bio-Sektor wettbewerbsfähig!“
Mehr Informationen rund um die Vereinfachung des Bio-Rechts: https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/vereinfachung-oekoverordnung/




