Die EU-Öko-Verordnung schreibt die Bio-Kennzeichnung vor. Man erkennt Bio-Lebensmittel an 'biologisch' und 'ökologisch', am EU-Bio-Logo und Verbandszeichen.
Die EU-Öko-Verordnung regelt, dass Bio-Höfe ohne Gentechnik und chemisch-synthetische Pestizide wirtschaften. Lesen Sie mehr über Bio-Recht und Pflanzenbau.
Die Bio-Branche bekräftigt ihr Engagement für eine starke demokratische Grundordnung und stellt sich entscheiden gegen jede Form von verfassungsfeindlichem Extremismus.
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